Ratgeber · Garten & Grundstück

Garten und Grundstück räumen lassen: Ablauf, Kosten, Termin.

Eine Grundstücksräumung läuft in vier Schritten: kostenlose Besichtigung, schriftlicher Festpreis, Rückschnitt und Räumung an einem Termin, Abtransport und Entsorgung. Dazu kommt Ihr gesetzliches Widerrufsrecht als Verbraucher. Einen Quadratmeterpreis nennen wir bewusst nicht, weil Zustand, Zufahrt und Abfallart den Preis stärker bestimmen als die Fläche. Unser Mindestauftragswert liegt bei 350 € (Endpreis, § 19 UStG).

Aus der Praxis von DirektErledigt · Rundum-Service in Weiden i.d.OPf. und der Nordoberpfalz.

Was ist eine Grundstücksräumung, und was ist noch Gartenpflege?

Die beiden Begriffe werden oft durcheinandergeworfen, und es macht beim Preis einen erheblichen Unterschied.

  • Gartenpflege heißt: Der Garten ist in Ordnung und soll es bleiben. Rasen mähen, Hecke in Form bringen, Laub zusammennehmen, Fugen säubern. Das ist wiederkehrende Arbeit mit überschaubarer Menge. Alles dazu steht auf unserer Seite Garten- & Außenanlagenpflege.
  • Eine Räumung heißt: Der Zustand soll sich grundlegend ändern. Ein Grundstück, auf dem lange nichts gemacht wurde, wird wieder begehbar. Ein Gartenhaus wird leergeräumt. Ein Hof wird von allem befreit, was dort abgestellt wurde. Das ist einmalige Arbeit mit sehr großer Menge.

Der praktische Unterschied liegt im Abfall. Bei der Pflege fällt fast nur Grünschnitt an. Bei einer Räumung kommt meist noch etwas anderes dazu: alte Gartenmöbel, Bretter, Wellplatten, Blumentöpfe aus Kunststoff, Reifen, Bauschutt, manchmal Farbreste in einer Ecke des Schuppens. Genau diese Mischung entscheidet über den Preis, nicht die Quadratmeterzahl auf dem Grundbuchauszug.

Deshalb schauen wir uns jedes Grundstück vor dem Angebot an. Eine seriöse Zahl am Telefon gibt es bei diesem Thema nicht, und wer sie trotzdem nennt, rechnet sie später nach.

Wie läuft die Räumung Schritt für Schritt ab?

  1. Kostenlose Besichtigung. Wir gehen mit Ihnen über das Grundstück und klären drei Dinge: Was soll weg, was bleibt, und wie kommen wir mit dem Fahrzeug heran. Wenn Sie nicht vor Ort wohnen, genügen für eine erste Einschätzung auch Fotos; die verbindliche Zahl machen wir trotzdem vor Ort fest.
  2. Schriftlicher Festpreis. Sie bekommen eine feste Zahl und eine Liste, was dafür gemacht wird. Was noch brauchbar ist, bewerten wir bei der Besichtigung gemeinsam mit Ihnen und rechnen es im Festpreis an. Nachträge gibt es nur, wenn sich der Auftrag ändert, und dann vorher besprochen. Im Angebot steht außerdem, welche Abfallarten anfallen und wie sie entsorgt werden; gerade bei viel Grünschnitt ist die Entsorgung der größte Einzelposten, deshalb rechnen wir sie offen aus statt sie pauschal mitlaufen zu lassen.
  3. Rückschnitt und Räumung. Erst kommt das Grün herunter, weil man danach überhaupt erst sieht, was noch alles dasteht. Dann wird geräumt und dabei getrennt: Grünschnitt, Sperrgut, Metall, Bauschutt, Elektrogeräte. Wir trennen so früh wie möglich, denn vermischter Abfall lässt sich später nicht mehr auseinandersortieren und wird in der Entsorgung am teuersten.
  4. Abtransport, Entsorgung, Übergabe. Was wir vereinbarungsgemäß mitnehmen, geht in einem Zug mit. Auf Wunsch bekommen Sie die Übernahmebelege unserer Entsorgungsbetriebe, also Wiegescheine und Quittungen, und Fotos vom Zustand vorher und nachher.
  5. Ihr Widerrufsrecht. Ob wir den Vertrag bei Ihnen vor Ort schließen oder auf Abstand, etwa per Telefon, WhatsApp oder E-Mail: Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312b, 312c, 355 BGB). Die vollständige Belehrung gehört zu jedem Angebot, die Einzelheiten stehen unter Widerrufsrecht. Wenn Sie einen Termin noch vor Ablauf der Frist möchten, halten wir Ihr ausdrückliches Verlangen dazu schriftlich fest; für Leistungen, die wir bis zu einem Widerruf schon erbracht haben, wäre dann ein anteiliger Wertersatz zu zahlen.

Ein Hinweis vorab: Der häufigste Grund für Ärger bei einer Räumung ist nicht der Preis, sondern die Frage, was bleiben sollte. Der alte Rosenstock, der Komposthaufen, die zwei Gehwegplatten hinter dem Schuppen. Markieren Sie am Besichtigungstag alles, was stehen bleiben soll, notfalls mit Kreppband. Das kostet zehn Minuten und erspart eine Diskussion, die sich hinterher nicht mehr rückgängig machen lässt.

Wovon hängt der Preis wirklich ab?

Fünf Punkte bestimmen den Aufwand, und sie wirken in dieser Reihenfolge:

  1. Die Zufahrt. Das ist der unterschätzte Posten. Können wir mit Fahrzeug und Anhänger bis an die Fläche heran, oder muss alles quer durch einen Hinterhof getragen werden? Der Weg zum Fahrzeug wiegt in der Praxis schwerer als die reine Fläche.
  2. Der Zustand des Grüns. Rasen, der zu hoch ist, ist ein Nachmittag. Ein Grundstück, das jahrelang niemand betreten hat, ist etwas anderes: Brombeere, Aufwuchs, verfilzte Hecke. Das ist Handarbeit, und Handarbeit ist Zeit.
  3. Die Abfallmischung. Sauber getrennter Grünschnitt ist der günstige Fall. Durchmischtes Sperrgut ist der teure. Was dazwischen liegt, entscheidet die Waage.
  4. Was noch brauchbar ist. Gut erhaltene Gartenmöbel, Werkzeug, Maschinen und vor allem sauberes Altmetall senken den Preis. Altmetall ist der einzige Posten, der unsere Kalkulation entlastet statt sie zu belasten.
  5. Die Fläche. Sie steht bewusst an letzter Stelle. Sie ist der Punkt, den Kunden zuerst nennen, und der Punkt, der am wenigsten aussagt.

Warum wir keine Quadratmeterpauschale veröffentlichen: Es wäre eine Zahl, die wir in den meisten Fällen nach der Besichtigung wieder einkassieren müssten. Für Wohnungen und Häuser nennen wir öffentlich Anhaltswerte, weil dort Zimmerzahl und Fläche halbwegs verlässlich mit der Menge zusammenhängen; das steht in unserem Ratgeber Was kostet eine Haushaltsauflösung?. Draußen gilt dieser Zusammenhang nicht. Was wir Ihnen dafür zusagen: eine kostenlose Besichtigung, danach einen schriftlichen Festpreis, und ab da keine Überraschung mehr. Unser Mindestauftragswert liegt bei 350 €. Alle unsere Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.

Der Termin ist nicht frei wählbar: die Schonzeit vom 1. März bis 30. September

Das ist der Punkt, den die meisten Anbieterseiten verschweigen, und er entscheidet darüber, ob Ihr Wunschtermin überhaupt zulässig ist.

§ 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Derselbe Satz lässt ausdrücklich zu: schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Was das praktisch heißt:

  • Die normale Gartenpflege läuft das ganze Jahr weiter. Rasen mähen, Hecke in Form schneiden, Laub räumen, Wege säubern: alles unverändert möglich, weil es genau die schonenden Pflegeschnitte sind, die das Gesetz ausnimmt.
  • Das Roden einer verwilderten Fläche gehört in das Winterhalbjahr, also von Oktober bis Ende Februar. Wer im Juni anruft und sein Grundstück komplett gerodet haben will, bekommt von uns im Regelfall keinen Termin für Juni, sondern eine Erklärung und einen Termin ab Oktober.
  • Bei Bäumen kommt es darauf an, wo sie stehen. Für Bäume auf einer gärtnerisch genutzten Fläche, also in einem gepflegten Garten, gilt diese Schonzeit des Bundesnaturschutzgesetzes nicht. Für Bäume außerhalb davon, etwa auf einer seit Jahren verwilderten Fläche, gilt sie sehr wohl. Zusätzlich haben viele Städte und Gemeinden eigene Baumschutzverordnungen mit Fäll- und Genehmigungsregeln. Ob und in welcher Fassung das für Ihr Grundstück gilt, haben wir für die Nordoberpfalz nicht flächendeckend geprüft und behaupten es deshalb auch nicht. Fragen Sie das bitte vor dem Termin bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.
  • Der Schutz der Tiere gilt zusätzlich und ganzjährig. § 39 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG verbietet es, Lebensstätten wild lebender Tiere ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören; § 44 BNatSchG schützt darüber hinaus die Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten Arten, zu denen alle heimischen Vogelarten zählen. Sitzt ein Nest in der Hecke, wird an dieser Hecke nicht gearbeitet, auch nicht im November.
  • Ausnahmen gibt es, aber eng begrenzt. § 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG nimmt unter anderem behördlich angeordnete Maßnahmen aus sowie Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu anderer Zeit durchgeführt werden können und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Wenn bei Ihnen eine Gefahrenstelle keinen Aufschub duldet, sprechen Sie uns an; ob Ihr Fall unter eine Ausnahme fällt, klären wir mit Ihnen und im Zweifel mit der unteren Naturschutzbehörde.

Ehrlich gesagt ist die Schonzeit für Sie kein reiner Nachteil. Im Winterhalbjahr ist das Grün heruntergezogen, das Volumen ist kleiner und der Boden meist tragfähiger. Das macht den Termin in dieser Zeit für Sie in der Regel auch wirtschaftlich günstiger.

Was wir nicht machen, und warum wir es dazusagen

Bei Räumungen im Freien können drei Dinge auftreten, die nicht in unseren Auftrag gehören. Wir sagen das lieber vor der Besichtigung als mittendrin:

  • Faserzement-Wellplatten auf alten Gartenhäusern, Garagen und Schuppen. Die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Produkte ist in Deutschland seit Ende 1993 verboten; bei älteren Platten lässt sich Asbest von außen aber nicht ausschließen. Arbeiten an asbesthaltigem Material unterliegen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und gehören in einen sachkundigen Fachbetrieb. Wir bauen so etwas nicht ab und raten dringend davon ab, es selbst zu tun.
  • Gefährliche Abfälle. Farben, Lacke, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Leuchtstoffröhren finden sich in vielen alten Schuppen. Ihre gewerbliche Beförderung verlangt eine eigene Erlaubnis, die wir nicht haben. Wir sortieren diese Sachen sauber aus, stellen sie bereit und nennen Ihnen die richtige Annahmestelle. Ihre eigenen Altbestände dürfen Sie als Privathaushalt in haushaltsüblichen Mengen selbst dorthin bringen; die Annahmebedingungen stehen beim jeweiligen Hof. Was wo hingehört, steht in unserem Ratgeber Sperrmüll oder Sondermüll?.
  • Meisterpflichtige Gewerke. Dachdecken, Elektro, Maurerarbeiten und Gerüstbau bieten wir nicht an. Wenn nach der Räumung am Gebäude etwas gemacht werden muss, brauchen Sie dafür einen eigenen Betrieb.

Und noch etwas zum Abbruch: Ob ein Gartenhaus oder eine Laube ohne Anzeige abgebrochen werden darf, richtet sich nach der Bayerischen Bauordnung und hängt an Größe und Art des Gebäudes. Kleinere Gebäude sind häufig verfahrensfrei, in den übrigen Fällen ist der Abbruch einen Monat vorher bei Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Klären Sie das vor dem Termin mit der Bauaufsicht Ihrer Stadt oder Ihres Landratsamts.

Wohin das Material in Weiden i.d.OPf. und der Nordoberpfalz geht

Hier liegt der Grund, warum eine Grundstücksräumung regional unterschiedlich kalkuliert wird. In der Nordoberpfalz laufen Grünschnitt und Sperrgut über getrennte Wege mit getrennten Regeln:

  • Grünschnitt hat in jeder der drei Gebietskörperschaften eine eigene Ordnung. Die Stadt Weiden nimmt ihn an Containern und an den beiden Wertstoffhöfen an, der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab über saisonale Container in den Gemeinden, und im Landkreis Tirschenreuth ist die Gemeinde zuständig, nicht das Abfallwirtschaftszentrum. Die Einzelheiten und die amtlichen Quellen stehen in unseren drei Ratgebern: Grünschnitt in Weiden, im Kreis Neustadt a.d. Waldnaab und im Kreis Tirschenreuth. Wichtig zu wissen: Diese kommunalen Wege sind auf Privathaushalte und haushaltsübliche Mengen zugeschnitten, teils zusätzlich an die Biotonne gekoppelt. Für die Mengen einer Räumung sind sie nicht gedacht.
  • Gemischtes Sperrgut geht in Weiden über die Müllumladestation des Zweckverbands Müllverwertung Schwandorf. Dort gilt seit dem 01.01.2026 ein Tarif von 260,61 € brutto je Tonne; liegt der heizwertreiche Anteil über 50 Prozent, also viel Kunststoff, Folie und Dämmmaterial, sind es 451,01 € brutto je Tonne. Kleinmengen unter 100 Kilogramm kosten pauschal 15 €. Für Gewerbe und Private gilt derselbe Tarif. Eine Übersicht über die Höfe der Region steht in unserem Ratgeber Wertstoffhöfe in der Nordoberpfalz.
  • Ein Sonderfall im Landkreis Tirschenreuth: Haushaltsauflösungen sind dort nach den Angaben des Abfallwirtschaftszentrums nicht in der kostenlosen Sperrmüllentsorgung enthalten, die Kosten trägt der Besitzer. Die Selbstanlieferung gegen Gebühr bleibt möglich.

Der zweite Punkt ist übrigens der Grund, warum wir beim Rückschnitt so genau trennen. Jede Tonne, die als Mischabfall über die Waage geht, kostet den vollen Tarif; sauber getrenntes Grün und sauberes Metall tun das nicht. Und es ist der Grund, warum wir die Entsorgung im Angebot als eigenen Posten ausweisen, statt sie in einer Pauschale verschwinden zu lassen.

Noch ein regionaler Umstand, den man beim Termin mitdenken sollte: Die Nordoberpfalz liegt am Rand des Oberpfälzer Waldes und auf vergleichsweise hoher Lage. Die Vegetation kommt hier später in Gang und geht früher zurück. Das verschiebt in der Praxis weniger den gesetzlichen Rahmen als die Frage, wann der Boden trägt: Nach nassen Wochen im November kommt man auf eine weiche Wiese nicht mit dem Anhänger, im Oktober meist schon.

Die Rodesaison beginnt am 1. Oktober

Von Oktober bis Ende Februar ist das Zeitfenster, in dem eine verwilderte Fläche im Regelfall gerodet werden darf. Das sind fünf Monate im Jahr. Wer in diesem Fenster einen Termin möchte, meldet sich am besten, bevor es aufgeht.

Die Besichtigung ist kostenlos, auf Ihre Anfrage antworten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden; wir arbeiten montags bis samstags. Danach bekommen Sie einen schriftlichen Festpreis.

Telefon und WhatsApp: 0160 1898886 · E-Mail: info@direkterledigt.de. Wie wir vor Ort arbeiten, steht unter DirektErledigt in Weiden.

Auch interessant: unsere Entrümpelung & Räumung für alles, was drinnen steht, und der Ratgeber Haus vor dem Verkauf entrümpeln, wenn Grundstück und Gebäude zusammen an die Reihe kommen.

Stand: September 2026. Die Angaben zum Naturschutz-, Gefahrstoff- und Baurecht geben den Gesetzeswortlaut allgemein wieder und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Örtliche Baumschutz- und Abfallsatzungen können abweichen; maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Stadt, Gemeinde oder des Landratsamts. Die genannten Entsorgungstarife sind der amtliche Stand vom 01.01.2026 und können sich ändern. Ihr Festpreis steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.

MO

Marcus Ott

DirektErledigt · Weiden i.d.OPf.

Dieser Artikel stammt aus der Praxis von DirektErledigt in Weiden i.d.OPf. und der Nordoberpfalz.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen.

Was kostet es, ein Grundstück räumen zu lassen?
Das lässt sich ohne Besichtigung nicht seriös beziffern, weil Zufahrt, Zustand des Grüns und Abfallmischung stärker wirken als die Fläche. Wir schauen kostenlos vorbei und nennen danach einen schriftlichen Festpreis. Brauchbares und sauberes Altmetall bewerten wir dabei gemeinsam mit Ihnen und rechnen es an. Unser Mindestauftragswert liegt bei 350 €. Alle Preise sind Endpreise; als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.
Darf man im Sommer eine Hecke komplett entfernen?
Im Regelfall nicht. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG verbietet es, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben nach demselben Satz zulässig. Für eine Rodung ist der Zeitraum von Oktober bis Ende Februar vorgesehen. Ausnahmen gibt es nur eng begrenzt, etwa für behördlich angeordnete Maßnahmen und für Arbeiten, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG).
Läuft die normale Gartenpflege im Sommer weiter?
Ja. Rasen mähen, Hecken in Form schneiden, Laub räumen und Wege säubern sind schonende Pflegeschnitte und das ganze Jahr über möglich. Eingeschränkt ist nur das Beseitigen und Auf-den-Stock-Setzen von Gehölzen.
Gilt die Schonzeit auch für Bäume im Garten?
Für Bäume auf einer gärtnerisch genutzten Fläche gilt die Schonzeit des § 39 Abs. 5 BNatSchG nicht, für Bäume außerhalb davon dagegen schon. Unabhängig davon können örtliche Baumschutzverordnungen Fäll- und Genehmigungsregeln vorsehen. Das prüfen Sie bitte vor dem Termin bei Ihrer Stadt oder Gemeinde; wir haben es für die Nordoberpfalz nicht flächendeckend geprüft.
Nehmen Sie den Grünschnitt gleich mit?
Das klären wir bei der Besichtigung und halten es im Festpreis fest. Bei großen Mengen ist die Entsorgung der teuerste Einzelposten, deshalb rechnen wir sie offen aus, statt sie pauschal zuzusagen. Die kommunalen Container der Region sind auf haushaltsübliche Mengen von Privathaushalten zugeschnitten und für die Menge einer Räumung nicht gedacht.
Räumen Sie auch Gartenhäuser, Scheunen und Garagen?
Ja, leerräumen und besenrein übergeben gehört zum Auftrag. Nicht abbauen können wir Faserzement-Wellplatten, bei denen Asbest nicht auszuschließen ist; solche Arbeiten unterliegen der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und gehören in einen sachkundigen Fachbetrieb.
Was passiert mit Farben, Altöl oder Pflanzenschutzmitteln aus dem Schuppen?
Die sortieren wir sauber aus und stellen sie bereit, nehmen sie aber nicht mit. Es sind gefährliche Abfälle, deren gewerbliche Beförderung eine eigene Erlaubnis verlangt. Wir nennen Ihnen die richtige Annahmestelle in Ihrer Nähe; Ihre eigenen Altbestände dürfen Sie als Privathaushalt in haushaltsüblichen Mengen selbst dorthin bringen.
Muss ich beim Termin dabei sein?
Nein, Zugang zum Grundstück genügt. Wichtig ist nur, dass vor dem Start klar ist, was stehen bleiben soll. Auf Wunsch bekommen Sie Fotos vom Zustand vorher und nachher sowie die Übernahmebelege unserer Entsorgungsbetriebe, also Wiegescheine und Quittungen.

Stand: September 2026. Die Angaben zum Naturschutz-, Gefahrstoff- und Baurecht geben den Gesetzeswortlaut allgemein wieder und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls; örtliche Baumschutz- und Abfallsatzungen können abweichen. Die Entsorgungstarife sind der amtliche Stand vom 01.01.2026. Ihr Festpreis steht nach der kostenlosen Besichtigung fest.

Aus der Region, für die Region

Grundstücksräumung in Weiden und der Nordoberpfalz

Wir sind ein regionaler Betrieb mit festem Ansprechpartner. Von Weiden aus sind wir schnell in der ganzen Nordoberpfalz vor Ort. Die Anfahrt steckt im Festpreis, den Sie nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich in der Hand halten.

Kontakt

Erzählen Sie uns,
was ansteht.

Kurz beschreiben, was erledigt werden soll. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine klare Einschätzung. Termine vor Ort gehen auch abends und samstags.

Diskret und respektvoll. Gerade bei Nachlässen wissen wir, was das bedeutet.

Am schnellsten mit Bildern:

Öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertiger Nachricht. Nichts geht automatisch raus. Wie wir mit Ihren Angaben umgehen, steht in der Datenschutzerklärung.