Häufige Fragen

Häufige Fragen. Nach Leistung sortiert.

Preise, Ablauf, Termine, Entsorgung: Hier stehen die Antworten auf die Fragen, die uns am Telefon am häufigsten gestellt werden. Was hier nicht steht, beantworten wir Ihnen gern persönlich unter 0160 1898886.

Entrümpelung

Entrümpelung, Räumung & Haushaltsauflösung

Wohnung, Haus, Keller, Dachboden oder ein ganzer Nachlass: Das sind die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Was kostet eine Entrümpelung?
Das hängt von Größe, Füllgrad und Zugang ab. Als Anhalt: Eine normale 3-Zimmer-Wohnung kostet meist etwa 1.650 bis 2.250 €, mit Entsorgung. Einen ersten Richtwert für Ihr Objekt zeigt der Preis-Check. Verbindlich wird der Preis mit dem schriftlichen Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung. Was noch gut ist, rechnen wir an. Das senkt Ihren Preis.
Was kostet eine komplette Haushaltsauflösung?
Eine 2-Zimmer-Wohnung liegt meist zwischen 1.200 und 1.650 €, eine 3-Zimmer-Wohnung zwischen 1.650 und 2.250 €, ein mittleres Haus mit 120 bis 180 m² zwischen 3.300 und 4.500 €. Verwertbares rechnen wir an. Alles Weitere steht auf unserer Seite Haushaltsauflösung in Weiden & der Nordoberpfalz.
Rechnen Sie nach Volumen oder nach Stunden ab?
Nein. Sie bekommen einen Festpreis für den gesamten Auftrag, schriftlich, nach der kostenlosen Besichtigung. Keine Stundenzettel, keine Nachberechnung nach Kubikmetern.
Wie läuft eine Entrümpelung Schritt für Schritt ab?
  1. Anfrage: Sie melden sich kurz. Wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
  2. Kostenlose Besichtigung: Wir schauen uns Umfang, Zugang und Verwertbares an. Termine gehen auch abends und samstags.
  3. Schriftlicher Festpreis: Sie bekommen einen klaren Preis und einen Termin. Erst wenn Sie zusagen, legen wir los.
  4. Räumung: Zuerst sichern wir Fotos, Papiere und persönliche Stücke in der Erinnerungs-Kiste. Dann räumen wir Wohnung, Keller, Dachboden und Garage in einem Zug.
  5. Übergabe: Besenrein, mit Vorher-Nachher-Fotos und den Übernahmebelegen unserer Entsorgungsbetriebe für Ihre Unterlagen.
Wie lange dauert eine Räumung?
Einen Termin finden wir in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen. Eine normale Wohnung ist meist an ein bis zwei Tagen geräumt. Sagen Sie uns, bis wann übergeben sein muss, dann planen wir rückwärts.
Muss ich bei der Räumung anwesend sein?
Nein. Nach der Besichtigung und Ihrer Freigabe übernehmen wir alles eigenständig und dokumentieren die Übergabe mit Fotos. Gerade für auswärtige Erben ist das der übliche Weg.
Muss ich vorher aussortieren?
Nein. Wenn Sie möchten, markieren Sie nur, was bleiben soll. Den Rest übernehmen wir komplett.
Was heißt „besenrein“, und was ist der Unterschied zur Endreinigung?
Besenrein bedeutet: alles ausgeräumt, grob gekehrt, frei von Abfall. Die Endreinigung geht weiter: Böden gewischt, Fenster, Bad und Küche gereinigt, bereit für Übergabe oder Besichtigung. Genau dafür gibt es unser Paket „Übergabefertig“ unter Pakete.
Was passiert mit brauchbaren Sachen?
Bevor etwas in den Container geht, prüfen wir, was noch Wert hat: Möbel, Werkzeug, Sammlungen, Elektrogeräte. Diesen Wert ziehen wir vom Preis ab. Gut Erhaltenes geben wir auf Wunsch an soziale Stellen in der Region, mit einer Übernahmebestätigung der Einrichtung für Ihre Unterlagen.
Was passiert mit Fotos, Papieren und persönlichen Dingen?
Die sichern wir zuerst, in der Erinnerungs-Kiste. Nichts davon wird entsorgt, ohne dass Sie es gesehen haben. Wenn Sie unsicher sind, was Sie behalten wollen: Die Kartons können bei Ihnen in Ruhe warten. Das muss nicht am Tag der Räumung entschieden sein.
Räumen Sie auch einzelne Keller, Dachböden oder Garagen?
Ja. Den Preis bestimmen vor allem Füllgrad, Zugang (enge Treppe, Aufzug) und die Art der Sachen. Kleinere Keller schaffen wir oft an einem Tag. Auf Wunsch fegen wir danach besenrein oder reinigen grundlegend.
Räumen Sie auch eine stark vermüllte Wohnung?
Ja, und ohne Wertung. So etwas passiert nach Krankheiten, Verlusten oder schweren Jahren. Was wir in einer Wohnung sehen, bleibt bei uns: kein Gespräch mit Nachbarn, auf Wunsch ein Termin am frühen Morgen und ein möglichst unauffälliger Ablauf. Mehr dazu auf unserer Seite Messie-Wohnung diskret räumen lassen.
Räumen Sie auch besenrein und reinigen danach?
Beides. Auf Wunsch übergeben wir die Räume besenrein oder gleich grundgereinigt, inklusive Fenstern, Bad und Küche. Auch Garten und Außenbereich können wir im selben Zug erledigen.

Zur Leistung: Entrümpelung & Räumung ↑ Zur Fragenübersicht

Garten & Außenanlagen

Garten- & Außenanlagenpflege

Rasen, Hecken, Beete, Laub und ganze Grundstücke: einmalig oder im festen Rhythmus.

Was gehört zur Garten- und Außenanlagenpflege?
Rasenpflege, Hecken- und Strauchschnitt, Unkraut entfernen, Beete anlegen und pflegen, Laub räumen und die Räumung ganzer Grundstücke. Das Schnittgut nehmen wir mit.
Was kostet die Gartenpflege?
Das hängt von Fläche, Zustand und der gewünschten Regelmäßigkeit ab. Zur Orientierung: Ein verwilderter Garten am Einfamilienhaus einmal komplett in Form gebracht kostet meist 400 bis 800 €. Den Festpreis gibt es schriftlich nach der kostenlosen Besichtigung.
Kommen Sie regelmäßig oder nur einmal?
Beides. Einmalig zum Rückschnitt oder feste Pflege im Rhythmus, mit festem Preis pro Einsatz. Sie entscheiden.
Wann ist die beste Zeit für den Heckenschnitt?
In der Regel Frühjahr und Spätsommer. In der Brutzeit vom 1. März bis 30. September ist nur ein schonender Formschnitt erlaubt, ein starker Rückschnitt nicht. Wir sagen Ihnen vorher, was zulässig ist, und planen den kräftigen Rückschnitt gegebenenfalls für Oktober.
Entsorgen Sie den Grünschnitt?
Ja. Laub, Schnittgut, Moos und Reste aus den Beeten laden wir auf und entsorgen sie fachgerecht. Das ist im Festpreis eingerechnet. Sie brauchen weder Anhänger noch eine Extra-Tonne.
Machen Sie auch ein verwildertes Grundstück wieder herrichten?
Ja. Gerade vor einer Übergabe, einem Verkauf oder im Erbfall ist ein Grundstück oft überwuchert. Wir räumen und roden, entsorgen Grünschnitt und Sperriges fachgerecht und übergeben die Fläche begehbar und ordentlich.
Muss ich beim Gartentermin dabei sein?
Nein. Wenn wir auf das Grundstück kommen, reicht das. Viele Kundinnen und Kunden sind bei der Arbeit oder wohnen woanders. Absprachen laufen per Telefon, auf Wunsch bekommen Sie Fotos vom Ergebnis.
Machen Sie den Garten auch winterfest?
Ja. Heckenschnitt und Stauden passen gut in den Oktober und November, Laub auf den Wegen räumen wir auf Wunsch auch mehrmals, solange es fällt. Bei der Besichtigung legen wir den Termin so, dass Sie möglichst mit einem Einsatz auskommen. Winterdienst gehört nicht dazu: Schneeräumen und Streuen bieten wir nicht an. Mehr dazu auf unserer Seite Haus winterfest machen.

Zur Leistung: Garten- & Außenanlagenpflege ↑ Zur Fragenübersicht

Reinigung

Gebäude- & Außenreinigung

Fenster, Pflaster, Fassade, Dachrinne, PV-Anlage und die Grundreinigung innen.

Was gehört zur Gebäude- und Außenreinigung?
  • Grundreinigung von Wohnung und Haus, zum Beispiel nach dem Auszug
  • Bauendreinigung nach Umbau oder Renovierung
  • Fensterreinigung, beidseitig mit Rahmen und Fensterbank
  • Pflaster, Hof, Einfahrt und Terrasse
  • Fassade und Dachrinne
  • Reinigung von Photovoltaik-Anlagen
Was kostet eine Außenreinigung?
Als Anhalt: Hof und Einfahrt meist 350 bis 700 €, die Dachrinne am Einfamilienhaus meist 120 bis 260 €. Als eigenständiger Einzeltermin gilt unser Mindestauftragswert von 350 €, deshalb kombinieren die meisten die Dachrinne mit einer weiteren Arbeit. Den Festpreis gibt es schriftlich nach der kostenlosen Besichtigung.
Was kostet Fensterputzen?
Zur ehrlichen Orientierung: bis 10 Fenster meist 90 bis 150 €, ein Einfamilienhaus mit 11 bis 20 Fenstern meist 150 bis 260 €, große Häuser mit 21 bis 35 Fenstern 250 bis 420 €. Immer beidseitig, inklusive Rahmen, Falz und Fensterbank. Für reine Fenster-Termine gilt unser eigener Mindestauftragswert von 150 €.
Gibt es bei der Fensterreinigung einen eigenen Mindestauftragswert?
Ja. Für reine Fenster-Termine liegt er bei 150 €. Das ist bewusst niedriger als unser üblicher Mindestauftragswert von 350 €. Im Kombi-Termin mit anderen Leistungen zählt einfach die Gesamtsumme.
Putzen Sie auch Dachfenster und Wintergärten?
Ja. Dachfenster kosten 10 bis 15 € je Stück extra, sie kommen also zu einem Fenster-Termin dazu. Den Wintergarten reinigen wir innen und außen, je nach Glasfläche für 120 bis 300 €. Als eigenständiger Einzeltermin gilt unser Mindestauftragswert von 350 €, deshalb kombinieren die meisten den Wintergarten mit den übrigen Fenstern oder einer weiteren Arbeit. Glasdächer betreten wir nicht, wir arbeiten mit Teleskopstange vom Boden.
Beschädigt der Hochdruckreiniger mein Pflaster oder den Naturstein?
Damit das nicht passiert, wählen wir die Technik passend zur Fläche. Naturstein und Fassaden reinigen wir schonend, Pflaster und Höfe mit dem Flächenreiniger. Bei altem oder lockerem Belag sagen wir Ihnen vor Beginn ehrlich, was möglich ist und wo wir bewusst zurückhaltend arbeiten. Material, Alter und Zustand entscheiden, nicht die Eile.
Ist die Reinigung der PV-Anlage sicher?
Wir arbeiten mit reinem Wasser und weichen Bürsten vom Boden aus, damit die Module geschont werden. Wir betreten Ihr Dach nicht. Verschmutzte Module können an Leistung verlieren, deshalb ist die regelmäßige Reinigung sinnvoll.
Wann sollte die Dachrinne gereinigt werden?
Als Faustregel einmal im Jahr, am besten im Spätherbst, wenn das Laub gefallen ist. Steht ein großer Baum am Haus, sind oft zwei Reinigungen sinnvoll: im Frühjahr und im Herbst.
Reinigen Sie auch schwer erreichbare Dachrinnen?
Ja. Je nach Höhe und Lage arbeiten wir mit Leiter oder Hebebühne und gesicherter Ausrüstung, auch bei mehrstöckigen Gebäuden. Beim Reinigen kontrollieren wir gleich den Wasserablauf und spülen die Fallrohre bei Bedarf durch.
Übernehmen Sie die Bauendreinigung nach dem Umbau?
Ja, die Bauendreinigung gehört bei uns dazu.
Reinigen Sie regelmäßig für Hausverwaltungen?
Ja. Höfe, Wege, Tonnenplätze und Stellflächen reinigen wir im festen Turnus, mit sauberer Rechnung und einem festen Ansprechpartner.
Reinigen Sie auch nach einem Todesfall diskret?
Selbstverständlich. Gerade in schweren Momenten arbeiten wir rücksichtsvoll und diskret. Auf Wunsch kombinieren wir die Reinigung direkt mit der Räumung.

Zur Leistung: Gebäude- & Außenreinigung ↑ Zur Fragenübersicht

Objektservice

Haus- & Objektservice

Feste Betreuung für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen.

Was gehört zum Haus- und Objektservice?
Außenanlagen pflegen, Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen reinigen, Kleinreparaturen erledigen und regelmäßige Kontrollgänge am Objekt. Dazu kleinere Hilfsarbeiten, die im Alltag anfallen.
Was zählt zu kleineren Hilfsarbeiten?
Leuchtmittel tauschen, Namensschilder anbringen, kleine Handgriffe rund ums Objekt: alles, was ohne Meisterpflicht schnell erledigt ist.
Für wen lohnt sich ein Objektservice?
Vor allem für drei Gruppen: für Vermieter und Eigentümer, die nicht vor Ort wohnen. Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten. Und für alle, die eine feste Ansprechperson in der Region wollen, statt für jede Kleinigkeit jemanden zu suchen.
Was kostet ein Objektservice?
Sie zahlen eine klare Pauschale je Einsatz, meist zwischen 45 und 90 €, je nach Objekt. Diese Pauschalen gelten innerhalb einer laufenden Objektbetreuung. Für einmalige Einzelaufträge gilt der Mindestauftragswert von 350 €. Den genauen Preis nennen wir nach der kostenlosen Besichtigung, schriftlich und ohne versteckte Posten.
Übernehmen Sie auch den Winterdienst?
Nein. Schneeräumen, Streuen und Glättebeseitigung bieten wir bewusst nicht an, auch nicht auf Anfrage. Was im Winter weiterläuft: Tonnen rausstellen und reinholen, Kontrollgänge und die üblichen Kleinigkeiten am Objekt.
Kommen Sie regelmäßig oder nach Bedarf?
Beides ist möglich: einmalig, monatlich oder das ganze Jahr über. Winterdienst gehört nicht dazu. Wir vereinbaren feste Einsatztage, die zu Ihrem Objekt passen, und melden uns nach jedem Einsatz kurz zurück.
Sind die Verträge kündbar?
Ja. Monatlich mit vier Wochen Frist kündbar, keine Mindestlaufzeit.
Betreuen Sie auch Objekte für auswärtige Eigentümer?
Gerade dafür ist der Objektservice gedacht. Wir sind Ihre Ansprechpartner vor Ort in der Nordoberpfalz und schicken auf Wunsch Fotos nach jedem Einsatz.
Betreuen Sie auch einzelne Häuser statt ganzer Bestände?
Ja. Wir betreuen einzelne Häuser genauso wie ganze Bestände von Hausverwaltungen. Sie bekommen einen festen Rhythmus und nach jedem Einsatz eine kurze Meldung.

Zur Leistung: Haus- & Objektservice ↑ Zur Fragenübersicht

Preise & Ablauf

Preise, Angebot & Ablauf

Wie unser Preis zustande kommt, was er enthält und wie bezahlt wird.

Ist die Besichtigung wirklich kostenlos?
Ja. Die Besichtigung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Wir schauen uns die Räume oder das Grundstück unverbindlich an und nennen Ihnen erst danach Ihren Festpreis.
Wann bekomme ich den Festpreis?
Nach der kostenlosen Besichtigung, schriftlich. Der Preis enthält Anfahrt, Arbeit und Entsorgung. Erst wenn Sie zusagen, legen wir los. Der Festpreis gilt für den Umfang, den wir bei der Besichtigung gemeinsam gesehen haben. Wenn Sie danach etwas dazunehmen möchten, sprechen wir den Preis vorher mit Ihnen ab. Eine Nachberechnung ohne Ihre Zustimmung gibt es bei uns nicht.
Gibt es einen Mindestauftragswert?
Ja, er liegt bei 350 €. Für reine Fenster-Termine gilt ein eigener Mindestauftragswert von 150 €. Bei mehreren Leistungen in einem Termin zählt die Gesamtsumme.
Kommt zum Preis noch Umsatzsteuer dazu?
Nein. Wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus. Alle genannten Preise sind Endpreise.
Kann ich meinen Auftrag widerrufen?
Ja. Als Privatkundin oder Privatkunde haben Sie bei Verträgen, die wir bei Ihnen vor Ort oder aus der Ferne schließen, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die vollständige Belehrung und das Widerrufsformular bekommen Sie zusammen mit Ihrem Angebot. Wenn es eilt und wir vor Ablauf der 14 Tage anfangen sollen, halten wir das vorher schriftlich mit Ihnen fest. Das ändert nichts daran, dass Sie widerrufen können.
Wie läuft die Bezahlung?
Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis. Bei großen Aufträgen gibt es eine Anzahlung. Der Rest ist nach der Abnahme fällig, per Überweisung.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Der Arbeitsanteil lässt sich unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Auf Wunsch weisen wir ihn auf der Rechnung getrennt aus. Ob und in welcher Höhe es in Ihrem Fall gilt, klären Sie bitte mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Kann ich auch nur eine einzelne Leistung buchen?
Ja. Ob Heckenschnitt, Dachrinne, Fensterreinigung oder fester Dienst am Objekt: Jede Leistung gibt es auch einzeln, ab dem Mindestauftragswert. Wer mehrere Arbeiten in einem Termin bündelt, fährt günstiger, weil wir nur einmal anfahren.
Wie genau ist der Preis-Check auf der Website?
Er gibt Ihnen eine realistische Spanne, keine Zusage. Verbindlich wird der Preis erst mit dem schriftlichen Festpreis nach der kostenlosen Besichtigung.

Zu unseren Paketen ↑ Zur Fragenübersicht

Termine & Anfahrt

Termine, Erreichbarkeit & Anfahrt

Wann Sie uns erreichen, wie schnell es geht und wo wir arbeiten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Auf jede Anfrage antworten wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Nach der Besichtigung finden wir einen Termin meist innerhalb von ein bis zwei Wochen, bei Zeitdruck oft schneller.
Wann sind Sie erreichbar?
Montag bis Samstag von 5:30 bis 19:30 Uhr sind wir persönlich erreichbar. Sonntags haben wir geschlossen, sind aber telefonisch, per SMS, WhatsApp und E-Mail erreichbar. Besichtigungen finden sonntags im Regelfall nicht statt, nach Vereinbarung aber möglich.
Gehen Besichtigungen auch abends und samstags?
Ja. Samstags ohne Weiteres, unter der Woche auch am Abend. Sagen Sie einfach, was Ihnen passt.
Es eilt, die Übergabe ist nächste Woche. Schaffen Sie das noch?
Oft ja. Wir sitzen in Weiden, die Wege in der Nordoberpfalz sind kurz, und Räumungen mit festem Übergabetermin planen wir mit Vorrang ein. Rufen Sie an und nennen Sie uns das Datum unter 0160 1898886. Dann sagen wir Ihnen ehrlich, ob es geht. Zusagen, die wir nicht halten können, machen wir nicht.
Wo sind Sie im Einsatz?
In der Stadt Weiden i.d.OPf., im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und im Landkreis Tirschenreuth. Alle Orte mit eigener Seite finden Sie unter Einsatzgebiet.
Berechnen Sie Anfahrtskosten?
Nein. Die Anfahrt ist im Festpreis enthalten, es kommt kein Kilometeraufschlag dazu. Weiter entfernte Termine bündeln wir auf feste Touren, damit der Preis fair bleibt.
Ich wohne weit weg. Geht das auch aus der Ferne?
Ja, das kommt öfter vor, als Sie denken. Es reicht, wenn wir einmal an den Schlüssel kommen, etwa per Einschreiben, über die Hausverwaltung oder einen Nachbarn. Alles Weitere läuft per Telefon, Fotos und Video. Am Ende bekommen Sie alle Fotos, und wir übergeben die Räume auf Wunsch direkt an den Vermieter.
Kann ich vorab Fotos schicken statt einer Besichtigung?
Ja, für eine erste Einschätzung. Schicken Sie Bilder oder ein kurzes Video über die Foto- und Videoanfrage oder per WhatsApp. Der verbindliche Festpreis kommt trotzdem erst nach der Besichtigung vor Ort.

Zum Einsatzgebiet ↑ Zur Fragenübersicht

Nachlass & Rechtliches

Nachlass, Mietverhältnis & Rechtliches

Wir helfen beim Organisieren und sagen Ihnen, was üblicherweise gilt. Eine Rechtsberatung dürfen und wollen wir nicht leisten: Für verbindliche Auskünfte sind Anwältin, Anwalt, Notariat oder Mieterverein die richtige Adresse.

Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Für die Kosten kommen grundsätzlich die Erben auf. Wer das nicht will, kann das Erbe ausschlagen. Die Frist dafür beträgt im Regelfall sechs Wochen ab Kenntnis, bei Auslandsbezug sechs Monate. Es gibt außerdem Wege, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Wer vorher schon räumen lässt, kann sich die Ausschlagung verbauen. Welcher Weg in Ihrem Fall richtig ist und welche Frist für Sie gilt, klären Sie bitte mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht, bevor Sie uns beauftragen. Den organisatorischen Teil übernehmen wir.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Mieter stirbt?
Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod. Er läuft zuerst mit den Personen weiter, die mit der verstorbenen Person einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, und zwar in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Tritt niemand ein, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Mehr zum Ablauf steht in unserem Ratgeber Wohnungsauflösung nach Todesfall: wer zahlt?. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie bitte Ihre Rechtsberatung.
Wie schnell muss die Wohnung leer sein?
Nach einer außerordentlichen Kündigung läuft die gesetzliche Frist: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein, endet das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats. In der Praxis heißt das meist zwei bis drei Monate Zeit. Sagen Sie uns Ihr Datum, dann planen wir rückwärts.
Muss ich Dübellöcher zuspachteln und die Wände streichen?
Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab, und den bewerten wir nicht. Dafür sind Anwalt oder Mieterverein die Richtigen. Als Faustregel gilt: Übliche Dübellöcher in normaler Zahl sind normale Wohnspuren, besenrein verlangt kein frisch gestrichenes Weiß. Wenn Sie mit dem Vermieter etwas Bestimmtes vereinbart haben, sagen Sie es uns. Kleinere Schönheitsarbeiten organisieren wir auf Wunsch mit.
Ich bin Vermieter, der Mieter hat Möbel und Sperrmüll dagelassen. Räumen Sie das?
Ja, das machen wir oft. Wir räumen im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers oder der Hausverwaltung. Vorher halten wir alles mit Fotos fest, damit der Zustand belegt ist. Tauchen Wertsachen oder Papiere auf, werfen wir sie nicht weg, Sie bekommen sie gegen Quittung. Wir räumen, sobald das Mietverhältnis beendet und die Wohnung an Sie zurückgegeben ist oder ein Räumungstitel vorliegt. Das schützt Sie und uns. Ob und wann Sie räumen lassen dürfen, klären Sie bitte vorab rechtlich ab.
Was ist mit Wertsachen, Bargeld und Schmuck?
Was wir finden, wird dokumentiert und Ihnen gegen Quittung übergeben. Punkt. Wichtige Unterlagen wie Rentenbescheide, Versicherungsordner oder Verträge sortieren wir aus, die brauchen Sie erfahrungsgemäß noch.
Gehen Sie diskret mit Nachlässen um?
Ja, immer. Mit Respekt, diskret und ohne Wertung. Neutrales Auftreten, kein Aufsehen im Treppenhaus, keine Gespräche über das, was wir sehen.
Bekomme ich eine Dokumentation der Räumung?
Ja. Sie erhalten Vorher-Nachher-Fotos der Räume sowie die Übernahmebelege unserer Entsorgungsbetriebe. Viele Kundinnen und Kunden nutzen diese Unterlagen zur Abstimmung mit Miterben, dem Vermieter oder einem Makler. Ob eine Behörde oder ein Gericht sie im Einzelfall anerkennt, entscheidet die jeweilige Stelle.

Zur Seite: Haushaltsauflösung nach einem Todesfall ↑ Zur Fragenübersicht

Entsorgung

Entsorgung, Sondermüll & Sperrmüll

Wohin die Sachen gehen, was wir mitnehmen dürfen und wann der amtliche Weg günstiger ist.

Bekomme ich einen Beleg über die Entsorgung?
Ja. Wir trennen sorgfältig, arbeiten mit Entsorgungsbetrieben und Wertstoffhöfen aus der Region und halten die Mengen fest. Die Übernahmebelege und Wiegescheine bekommen Sie bei der Abnahme.
Was passiert mit Sperrmüll und Elektrogeräten?
Alles wird fachgerecht getrennt: Sperrgut, Elektroschrott und Wertstoffe gehen dorthin, wo sie hingehören. Waschmaschine, Kühlschrank und Co. nehmen wir mit. Kleiner Hinweis am Rande: Wenn Sie ohnehin ein neues Großgerät liefern lassen, nehmen viele Händler das alte bei der Lieferung zurück.
Nehmen Sie auch Farben, Lacke oder anderen Sondermüll mit?
Nein. Farben, Lacke, Altöl, Leuchtstoffröhren oder Glaswolle sind Gefahrstoffe, die nur zugelassene Fachbetriebe transportieren und entsorgen dürfen. Wir trennen sauber, stellen alles bereit und nennen Ihnen die richtige Stelle in Ihrer Nähe, meist die Schadstoffsammlung oder den Wertstoffhof.
Müssen die Sachen an der Straße stehen?
Nein, das ist genau der Unterschied zur amtlichen Abholung. Wir holen die Sachen dort ab, wo sie stehen: Wohnzimmer, Dachboden, Kellerverschlag. Das Tragen ist im Festpreis enthalten, auch aus dem dritten Stock ohne Aufzug.
Lohnt sich nicht der kommunale Sperrmüll?
Für Einzelstücke oft ja, das sagen wir auch am Telefon. Der kommunale Weg ist je nach Landkreis günstig oder über die Abfallgebühren abgedeckt, dafür mit Wartezeit, Mengengrenzen und Bereitstellung an der Straße. Bei uns beginnt es ab 350 €, dafür sind Tragen, Abtransport und Entsorgung komplett dabei, zum Zeitpunkt Ihrer Wahl. Die Regeln Ihres Landkreises haben wir im Ratgeber zusammengefasst: Weiden, Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth.
Holt der Landkreis auch bei einer Haushaltsauflösung ab?
Im Landkreis Tirschenreuth ausdrücklich nicht, dort sind Haushaltsauflösungen von der Sperrmüll-Abholung ausgenommen. Auch sonst stoßen die amtlichen Wege bei ganzen Haushalten schnell an Mengengrenzen. Genau dafür gibt es uns.
Wohin geht der Grünschnitt?
Der geht mit uns mit. Laub, Schnittgut, Moos und Beetreste laden wir auf und entsorgen sie fachgerecht. Wer kleine Mengen selbst wegbringen will, findet die regionalen Wege in unseren Ratgebern zu Grünschnitt in Weiden und den beiden Landkreisen.
Darf ich Gartenabfälle einfach verbrennen?
Innerhalb bebauter Ortsteile ist das Verbrennen von Gartenabfällen in ganz Bayern grundsätzlich verboten. Einzelne Gemeinden lassen eng begrenzte Ausnahmen zu, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach. Die legalen Wege sind Container, Wertstoffhof, Biotonne oder der eigene Kompost.
Werden brauchbare Sachen gespendet?
Auf Wunsch ja. Gut Erhaltenes geben wir an soziale Stellen in der Region, mit einer Übernahmebestätigung der Einrichtung für Ihre Unterlagen. Was einen Wert hat, rechnen wir alternativ auf Ihren Preis an.

Zur Seite: Sperrmüll & Kleinräumung ↑ Zur Fragenübersicht

Aus der Region, für die Region

Häufige Fragen aus Weiden und der Nordoberpfalz

Wir sind ein regionaler Betrieb mit festem Ansprechpartner. Von Weiden aus sind wir schnell in der ganzen Nordoberpfalz vor Ort. Die Anfahrt steckt im Festpreis, den Sie nach der kostenlosen Besichtigung schriftlich in der Hand halten.

Kontakt

Erzählen Sie uns,
was ansteht.

Kurz beschreiben, was erledigt werden soll. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine klare Einschätzung. Termine vor Ort gehen auch abends und samstags.

Diskret und respektvoll. Gerade bei Nachlässen wissen wir, was das bedeutet.

Am schnellsten mit Bildern:

Öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertiger Nachricht. Nichts geht automatisch raus.